Bedienung und Sicherheit

Sicherheits- und Bedienungshinweise für LPG/CNG - Fahrzeuge

Der Fahrzeughalter haftet für die Sicherheit der LPG/CNG Einrichtung.

Pflichten des Halters:

  • In bestimmten Abständen muss der Zustand des Gaseinbaus von Fachleuten auf Sicherheit und Zuverlässigkeit überprüft werden. Der Fahrer muss mit der Bedienungsanleitung und den Sicherheitsvorschriften bekannt machen.
  • Bei Störungen des Gassystems, besonders bei Gasentweichung, Rissen oder Beschädigungen, die das Entweichen von PB verursachen , Störungen des Regulators, výparníku, des Verschlussventils, der Halterung des Druckgefässes, des Lüftungssystems, nicht durchgeführter Inspektion und Überschreitung der Konzentration von Schadstoffen im Abgas muss das Fahrzeug umgehend ausser Betrieb genommen werden.
  • Das Betanken sollte nur bei autorisierten Tankstellen erfolgen. Im Abstand von 10m um die Zapfsäulen sind das Rauchen und die Manipulation mit anderen Zündquellen untersagt.
  • Tanken bei ausgeschaltetem Motor und Zündung, Dichtung des Füllventils überprüfen.

Hinweis:

  • Gas ist schwerer als Luft, hält sich am Boden, ist unsichtbar und kann bei einem bestimmten Mischverhältnis mit Luft explodieren.
  • Wartung und Instandsetzung nur in Fachbetrieben durchführen lassen.
  • Keine Fremdeingriffe zulassen.
  • Auf die Einhaltung aller Sicherheitshinweise achten.
  • Nicht bei unautorisierten Tankstellen tanken.
Stoppschild

Sicherheitshinweise bei Inbetriebnahme:

  • Es ist verboten, während des Betriebes mehrere Treibstoffbehälter gleichzeitig zu benutzen
  • Treibstoffbehälter dürfen nur bei geprüften Tankstellen befüllt werden
  • Plomben dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden
  • Der Druckbehälter darf höheren Temperaturen nicht ausgesetzt werden (z.B. durch Schweissen)
  • Garagen für umgerüstete Fahrzeuge dürfen nicht mit Montagegruben ausgestattet sein und müssen über zwei Lüftungsöffnungen verfügen, von denen sich eine in Bodenhöhe befindet
  • Unterirdische Parkgaragen dürfen nicht genutzt werden
  • Vor der Einfahrt in eine Parkanlage oder Werkstatt muss der Betreiber davon in Kenntnis gesetzt werden, dass das Fahrzeug LPG-betrieben ist.
  • Die Lokalisierung undichter Stellen darf ausserhalb von Vertragswerksätten nur durch blasenbildende Substanzen erfolgen (z. B. Seifenwasser). Es ist verboten, hierzu Flammen zu verwenden.
  • Das Leeren des LPG behäters zu Reparaturzwecken darf nur von Vetragswerkstätten vorgenommen werden.
  • Bei Betriebspausen von mehr als 30 Tagen sollte der Inhalt des LPG –Tanks durch Leerfahren entfernt werden.
  • Das Befahren geschlossener Räume ist verboten (z.B. Lagerräume).

Sicherheitshinweise bei Störungen:

  • Zündung abstellen
  • 15m entfernt von jedweden unterirdischen Räumlichkeiten (Kanalisation) im Aussenbereich abstellen.
  • Reparatur unverzüglich sicherstellen.
Warndreieck

Sicherheitshinweise bei Unfällen:

  • Zündung abstellen
  • Beförderte Personen aussteigen lassen
  • Menschenaufläufe am Unfallort verhindern
  • Die Verkehrspolizei über die Umrüstung in Kenntnis setzen

Sicherheitshinweise bei Feuer:

  • Feuerwehr verständigen
  • Bei Flüssiggasbrand nicht löschen
  • Brennendes Objekt (Gastank, Motor, Rohre u. ä.) intensiv kühlen
  • Bei Übergreifen der Flammen auf die Umgebung mit Feuerlöschern vom Typ S6 und S15 löschen
  • Falls möglich, Fahrzeug draussen isolieren
  • Rettungsdienste informieren und Verletzten erste Hilfe leisten

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